Probleme mit dem Mietwagen – Europäische Schlichtungsstelle ECRCS

Wir hoffen natürlich, dass ihr nie irgendwelche Probleme mit einem Mietwagen im europäischen Ausland habt. Falls aber doch, dann haben wir eine Empfehlung für euch. Die Europäische Schlichtungsstelle European Car Rental Conciliation Service (ECRCS) ist eine große Hilfe, vor allem wenn man teure Gerichtsverfahren und Anwälte umgehen möchte. Wir hatten ja bereits letzten Sommer über unsere Probleme mit dem Autovermieter Thrifty bzw. Hertz in Spanien berichtet. Nachdem die Kreditkartenfirma damals zu unseren Gunsten entschieden hatte, dachten wir die Angelegenheit sei damit endgültig abgeschlossen. Aber so kann man sich täuschen…

Was war passiert? In allen Details ist das Ganze im Blog “Abzocke bei der Mietwagen-Rückgabe” nachzulesen. Kurze Zusammenfassung: Bei der Mietwagenrückgabe im Januar 2020 in Bilbao hieß es, “das Auto sei in Ordnung” und kaum waren wir außer Landes hat man unsere Kreditkarte mit 242 Euro belastet. Diese angeblichen “Reinigungsgebühren des Fußraums” sorgten dafür, dass unsere Mietwagengebühren nachträglich um über 50% in die Höhe trieben wurden. Und das nachdem der Thrifty Mitarbeiter am Flughafen uns gesagt hatte, “das Auto sei OK” wohlbemerkt! Zu allem Überdruss wusste Thrifty Bilbao nicht mal etwas über die Rechnung, die uns Hertz Madrid geschickt hatte! Und auf den vermeintlichen Beweisfotos entsprach das Stoffmuster der Sitze nicht dem von unserem Mietwagen! Die Kreditkartenfirma gab dem Autovermieter noch einige Wochen Zeit den Sachverhalt zu erläutern, was sie aber nicht glaubwürdig schafften, so dass wir im Juni 2020 das Geld von Mastercard zurückerstattet bekommen haben. Ende gut, alles gut, dachten wir. Aber ein halbes Jahr später, im Januar 2021, trudelte jedoch ein gar wundersames Schreiben von Hertz bei uns ein mit einer Mahngebühr und Inkasso-Androhung. Wir trauten unseren Augen kaum! Manch einer wird vermutlich an dieser Stelle klein beigeben und Frechheit wird wohl des Öfteren siegen. Aber selbst wenn es “nur” um 242 Euro ging, haben wir es nicht eingesehen, dass Unternehmen sich einfach so nachträglich an uns bereichern dürfen.

Wir beschlossen uns das nicht gefallen zu lassen und wurden nach einiger Sucherei im Netz fündig. Bei Problemen dieser Art im Inland kann man sich entweder an den Verbraucherschutz oder die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wenden, aber im Ausland wird es schon etwas komplizierter. Zunächst sind wir beim Googeln auf spanische Schlichtungsstellen gestoßen, die natürlich alle nur Spanisch sprachen und wo sämtlicher Schriftverkehr auch in Spanisch stattfinden muss. Das kam für uns nicht in Frage. Und dann sind wir zum Glück doch noch irgendwie beim European Car Rental Conciliation Service (ECRCS) gelandet, auf deren Webseite man die Beschwerde mitsamt Anlagen schriftlich einreichen kann -> www.ecrcs.com (“register a complaint”). Die ECRCS ist kostenlos für EU-Bürger und hilft ihnen, die Probleme mit dem in einem anderen europäischen Land ansässigen Autovermieter außergerichtlich zu regeln. Hertz ist Mitglied dieser Europäische Schlichtungsstelle und hat sich dazu verpflichtet, deren Entscheidungen anzuerkennen. Stand Januar 2021 zählen auch Thrifty, Dollar, Europcar, Enterprise, Sixt, Avis, Budget, National, Alamo, Firefly und Maggiore dazu.

Wir haben der ECRCS unser Anliegen geschildert und kein Monat später war die Sache endgültig vom Tisch. Thrifty bzw. Hertz Spanien hatte absolut inkorrekt gehandelt, das hat zum Glück auch die Schlichtungsstelle so gesehen. Man muss Kunden nämlich bei der Rückgabe darauf hinweisen und darf nicht einfach nachträglich irgendwelche utopischen Summen für irgendwelche Reinigungsmaßnahmen kassieren. So hat man vor allem theoretisch auch noch die Chance, zu widersprechen oder schnell selber die paar “problematischen Krümel” zu entfernen…

Und wie gesagt, der Beschluss des ECRCS ist für die Autovermieter bindend! Nicht allerdings für uns Kunden. D.h., wenn die Schlichtung einem nicht zusagt, kann und darf man nachher noch immer andere rechtliche Schritte einleiten. Und bevor man Anwälte einschaltet und vor Gericht zieht, sollte man unbedingt auch noch die deutsche Niederlassung des Europäischen Verbraucherschutzes (European Consumer Center Germany) um Hilfe  bitten -> www.evz.de. Diese sind bei Fragen auch telefonisch erreichbar, die Beschwerde muss aber wiederum online erfolgen. Diesen Verbraucherschutz hatte ich sicherheitshalber auch kurz angerufen um nachzufragen, ob denn die Kontaktaufnahme mit der ECRCS der korrekte Weg sei um mit solch einem Disput umzugehen. Dabei erzählte mir die Mitarbeiterin, dass Probleme mit diversen Autovermietungen keine Seltenheit sind. Ganz im Gegenteil, dass es leider immer wieder zu solchen wie von uns geschilderten Unannehmlichkeiten kommt. Noch ein Grund mehr, finde ich, dass man sich so etwas echt nicht gefallen lässt. Und nach dieser letzten Aktion heißt es bei uns jetzt leider: NIE wieder Hertz und auch sicher nie mehr deren Partnerunternehmen Thrifty oder Dollar – und zwar egal in welchem Land!